Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21603
VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23 (https://dejure.org/2023,21603)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23 (https://dejure.org/2023,21603)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - DL 12 K 1086/23 (https://dejure.org/2023,21603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,21603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 2 WD 16.16 - OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Das bloße Haben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, reichen für die Annahme einer Verletzung der dem Beamten auferlegten Treuepflicht indes grundsätzlich nicht aus (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Ein Dienstvergehen begeht der Beamte vielmehr erst, wenn er aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Zum Bekenntnis gehört, dass der Beamte sich mit den Prinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung ohne innere Distanz identifiziert (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris).

    Das bloße Haben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, reichen für die Annahme einer Verletzung der dem Beamten auferlegten Treuepflicht indes grundsätzlich nicht aus (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht setzt auch kein öffentlich sichtbares Verhalten voraus (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 2 WD 16.16 - OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Das bloße Haben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, reichen für die Annahme einer Verletzung der dem Beamten auferlegten Treuepflicht indes grundsätzlich nicht aus (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -).

    Ein Dienstvergehen begeht der Beamte vielmehr erst, wenn er aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 3d A 584/12

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als disziplinarische Maßnahme

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Die Aussetzung des am 8.11.2022 eingeleiteten Disziplinarverfahrens stand seiner Erweiterung durch die beiden Ausdehnungsverfügungen vom 26.1.2023 und 14.6.2023 nicht entgegen (so zum nordrhein-westfälischen Landesrecht auch OVG NRW, Urteil vom 20.1.2016 - 3d A 584/12.O -, juris Rn. 76 ff.; zust. Herrmann, in: Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, 2. Aufl. 2021, § 7 Rn. 5).

    Die Aussetzung des Disziplinarverfahrens steht daher lediglich seiner (weiteren) "Durchführung" nach Maßgabe des zweiten Abschnitts entgegen, namentlich der Durchführung von Ermittlungen zu dem Vorwurf, dessentwegen ausgesetzt worden ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.1.2016, a.a.O.; Stehle, in: v. Alberti u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 2021, § 13 LDG Rn. 5).

    Denn hinsichtlich der ursprünglichen Vorwürfe liegt bei unveränderter Sachlage kein Grund für eine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 LDG vor (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.1.2016, a.a.O. Rn. 80).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    In Fällen einer höheren Strafandrohung reicht der Rahmen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - 2 C 12.19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Bejahendenfalls stünde wegen der Strafandrohung (nach alter Fassung der Norm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) und des dienstlichen Bezugs (vgl. zum Besitz von Kinderpornografie bei Polizeibeamten BVerwG, Urteile vom 16.6.2020 - 2 C 12.19 -, juris Rn. 23, und vom 18.6.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 33) auch insoweit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Raum.

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 2 WD 16.16 - OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Auch die vom Antragsteller verschiedentlich geteilte Abbildung eines dunkelhäutigen Jungen in einem Erdloch ("Negatief"), dessen Pointe wohl die phonetisch verschliffene Verbindung des - entgegen der Auffassung des Antragstellervertreters nicht wertneutralen, sondern abwertenden und rassistischen - Begriffs "Neger" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 72, und Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Stuttgart, Urteil vom 18.3.2021 - DGH 2/19 -, juris Rn. 213) mit dem Adjektiv "tief" sein soll, bekräftigt den Eindruck, dass der Antragsteller die Diskriminierung von Menschen mit dunkler Hautfarbe als etwas völlig Normales ansieht, das ohne weiteres in die Alltagskommunikation Eingang finden kann und soll.

  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22

    Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Auch wenn sich ein Anhänger verfassungsfeindlicher Ziele nur im Kreis Gleichgesinnter offenbart und betätigt, zieht er Folgerungen aus seiner Überzeugung für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 24.4.2023 - 11 A 1043/22 -, juris m.w.N.).

    Ohne ein solches erweckt der Beamte den Eindruck, das Versenden derartiger Nachrichten sei in Ordnung (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 24.4.2023 - 11 A 1043/22 -, und VG München, Beschluss vom 26.6.2021 - M 19B DA 21.3474 -, juris; vgl. auch Hebeler, JA 2023, 617 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 WB 43.04 - Hess. VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg, Urteile vom 13.3.2023 - 3 K 2900/22 -, und vom 23.3.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 WB 43.04 - Hess. VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg, Urteile vom 13.3.2023 - 3 K 2900/22 -, und vom 23.3.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
    Bejahendenfalls stünde wegen der Strafandrohung (nach alter Fassung der Norm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) und des dienstlichen Bezugs (vgl. zum Besitz von Kinderpornografie bei Polizeibeamten BVerwG, Urteile vom 16.6.2020 - 2 C 12.19 -, juris Rn. 23, und vom 18.6.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 33) auch insoweit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Raum.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

  • RG, 18.05.1922 - 100/22

    Findet auf dem Gebiete des GrunderwStG. die RAbgabenO. Anwendung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht